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Altersfeststellung minderjähriger Flüchtlinge

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf diskutiert

Erschienen in Gazette Charlottenburg und Wilmersdorf April 2018
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CDU Fraktion Wilmersdorf

Während der Flüchtlingswelle kamen auch zahlreiche unbegleitete Minderjährige nach Deutschland. Doch nicht in allen Fällen waren die Altersangaben richtig und die Geflohenen tatsächlich minderjährig. Wie soll künftig mit der Altersfeststellung umgegangen werden?

Die Fraktionen in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf nehmen in den folgenden Beiträgen zu diesem Thema Stellung.

SPD-Fraktion

Alterserkennung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen scheint die Lösung für unsere Flüchtlingsproblematik zu sein. Dabei erweist sich diese Debatte als reiner Populismus. Auch die Ärztekammer stellte immer wieder fest, dass die Praxis zur Altersfeststellung in Form von ärztlichen Untersuchungen oder gar Röntgenmaßnahmen ein tiefes Eingreifen in die körperliche Unversehrtheit der jungen Menschen darstellt. So stellen Röntgenuntersuchungen nicht nur ein gesundheitliches Risiko dar, sondern die Abweichungen vom tatsächlichen Alter können enorm sein. Davon abgesehen können bedingt durch die Erfahrung von Krieg, Gewalt und Flucht das mentale Alter stark vom physischen Alter abweichen. Diese jungen Menschen, die schreckliche Erfahrungen gemacht haben, brauchen unsere Unterstützung und keinen pauschalisierten Generalverdacht. Eine Alterserkennung sollte daher wie bislang entweder durch Ausweispapiere vorgenommen werden oder auf Grundlage von Gesprächen und Beobachtungen zwischen Jugendamt und jungen Flüchtlingen erfolgen. Allerdings gänzlich ohne eine Vorverurteilung.

Ann-Kathrin Biewener

CDU-Fraktion

Erwachsene Flüchtlinge geben sich nicht selten als minderjährig aus. Grund hierfür sind eine aufwändigere Betreuung minderjähriger Flüchtlinge durch den Staat und ein Abschiebeverbot für Minderjährige. Allein in Berlin wurde von 2014 bis August 2016 bei 1273 Flüchtlingen die Angabe der Minderjährigkeit durch Untersuchungen widerlegt. Durch diesen vielfachen Betrug entstehen Land und Bezirk erhebliche Kosten. Die CDU-Fraktion spricht sich daher dafür aus, eine medizinische Altersfeststellung als Regelfall einzuführen. Bisher wird die weit überwiegende Zahl der Flüchtlinge nur durch eine Inaugenscheinnahme begutachtet. Nur bei Zweifelsfällen hat das Jugendamt eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Im Jahr 2015 gab es 4486 Untersuchungen durch eine Inaugenscheinnahme und nur 39 Untersuchungen durch eine medizinische Altersfeststellung. Es ist daher davon auszugehen, dass sehr viele Flüchtlinge es schaffen, sich fälschlicherweise als minderjährig auszugeben. Eine Änderung des Regelfalls kann allerdings nur bundesgesetzlich eingeführt werden. Für die aufwändigeren Untersuchungen müssten den bezirklichen Jugendämtern die entsprechenden Personalmittel zur Verfügung gestellt werden.

Christoph Brzezinski

B‘90/Grünen-Fraktion

Einige Politiker – insbesondere des rechten Spektrums – fordern derzeit obligatorische Röntgentests bei Flüchtlingen, wenn deren Alter nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden kann. Dies lehnt unsere grüne BVV-Fraktion einhellig ab.

Wir halten – so wie die Bundesärztekammer – ein Zwangsröntgen für einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Menschen, die durch das Grundgesetz geschützt ist. Ein Eingriff in das Grundgesetz wäre nur mit gesetzlicher Ermächtigung möglich, die jedoch nicht existiert. Rechtlich ist ein zwangsweises Röntgen nach deutschem Recht also unzulässig – das finden wir richtig. Zudem teilen wir die Auffassung des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, dass es medizinisch nicht möglich ist, ein exaktes Alter durch Röntgen zweifelsfrei festzustellen. Schließlich wehren wir uns dagegen, geflüchtete Menschen unter den Generalverdacht zu stellen, falsche Angaben zu machen. Geflüchtete Jugendliche, die allein nach Deutschland kommen und ihre Familien verlassen haben, gehören zu den schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt. Viele Jugendliche sind traumatisiert. Sie haben ein Recht darauf, untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Dies sicherzustellen ist ein Anliegen von höchster Priorität.

Dr. Petra Vandrey

FDP-Fraktion

Bei der Frage nach der verpflichtenden Alterserkennung geht es um eine wichtige Abwägung. Niemand hat das Recht jemanden unter Generalverdacht zu stellen. Gleichzeitig muss es die Chance geben, im begründeten Einzelfall zu prüfen, ob getätigte Aussagen zum Alter wahr sind. Zum Bedauern der FDP-Fraktion sind die Möglichkeiten der legalen Einwanderung noch immer zu beschränkt. Dies fördert auch Probleme in anderen Bereichen, wie der Gewährung von Asyl. Wie sollen wir Migration in unser Land ermöglichen, sodass alle daraus einen Nutzen ziehen, niemand kriminalisiert wird und gleichzeitig die Gesellschaft vor dem minimalen Teil von Personen geschützt wird, die aus den falschen Gründen herkommen? Die Antwort hat die FDP im Bund gegeben: Wir müssen endlich ein Einwanderungsgesetz einführen, welches Asylrecht für Schutzbedürftige bietet und der Einreise aus wirtschaftlichen Gründen eine Basis nach kanadischem Vorbild gibt.

Daher lehnen wir die verpflichtende Alterserkennung für junge Flüchtlinge ab, möchten jedoch, dass bei berechtigtem Verdacht im Einzelfall eine Alterserkennung durchgeführt werden kann. Zudem müssen die Regelungen auf Bundeseben grundlegend verändert werden.

Maximilian Rexrodt

AfD-Fraktion

In Charlottenburg-Wilmersdorf werden 217 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch das Jugendamt betreut. Untersuchungen in anderen Bundesländern und im Ausland haben ergeben, dass etwa jeder Zweite bei der Altersangabe lügt. Durch intensive Betreuung und Sonderbehandlung entstehen dem Steuerzahler durch diese Falschangaben Kosten in Milliardenhöhe. Dennoch sieht das Bezirksamt ausschließlich eine Pflicht des Landesjugendamtes, das Alter im Rahmen der nur vorläufigen Inobhutnahme auf Landesebene zu überprüfen. Aus Sicht der AfD widerspricht dies dem gesetzlichen Kontrollauftrag. Wir fordern zweifelhafte Altersangaben im Rahmen der eigenen Inobhutnahme überprüfen zu lassen – z. B. durch Ultraschall oder durch Röntgenuntersuchung der Hand. Es geht hierbei aber nicht allein um den massiven Sozial- und Asylbetrug. Es geht hier vor allem um das Kindeswohl. Von dem engen Kontakt zu nur angeblich Minderjährigen – in Wirklichkeit aber Erwachsenen – geht eine potentielle Gefährdung an Leib und Leben im (Schul-)Alltag für Kinder aus. Spätestens seit den grausamen Morden an Maria und Mia (Freiburg und Kandel) sind die Risiken bekannt – trotzdem verschließt sich Rot-Grün dem immer noch – aus rein ideologischen Gründen.

Jan von Ertzdorff-Kupffer

Linksfraktion

Die Linksfraktion ist gegen eine obligatorische Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Auch der Ärztetag und die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin sprechen sich deutlich dagegen aus, aus ethischen Gründen und weil Altersfeststellungen ungenau sind. Der Präsident der Bundesärztekammer nennt Röntgen zur Altersfeststellung eine Körperverletzung. Die Forderungen der AfD sind nicht nur verfassungswidrig, sondern auch kinderfeindlich und setzen alle geflüchteten Jugendlichen einem Generalverdacht aus. Das passt ins Menschenbild der AfD, aber nicht in unseres. Die geltende Gesetzeslage ist ausreichend, um in begründeten Einzelfällen eine Altersfeststellung zu veranlassen. Wichtiger als das, sind aber Bemühungen um Integration und Zugang zu Bildung und Ausbildung.

Niklas Schenker

Titelbild

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