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Erste Richterin in Preußen

Marie Munk lebte bis zu ihrer Emigration in Schmargendorf

Am Haus in der Auguste-Viktoria-Straße 64 erinnert eine Gedenktafel an den Wohnsitz von Marie Munk.
Am Haus in der Auguste-Viktoria-Straße 64 erinnert eine Gedenktafel an den Wohnsitz von Marie Munk.
Erschienen in Dahlem & Grunewald Journal Februar/März 2020
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Der Berufswunsch war ihr fast in die Wiege gelegt. Marie Munk (1885 – 1978) wurde in eine Juristenfamilie hineingeboren. Bis sie allerdings selbst als eine der ersten Frauen in Deutschland auf dem Richterstuhl saß, vergingen noch viele Jahre. In der Kaiserzeit waren Frauen in juristischen Positionen nicht vorgesehen. So begann sie nach ihrer Schulzeit in der höheren Töchterschule zunächst eine Ausbildung zur Kindergärtnerin. Während ihrer Berufstätigkeit im sozialen Bereich bereitete sie sich auf das Abitur vor. Nach bestandener Hochschulreife begann Marie Munk zu studieren. Sie belegte Philosophie, Rechtswissenschaften, Psychologie und Logik. 1911 schloss sie ihr Studium in Heidelberg mit dem Titel Doktor der Rechtwissenschaften ab.

Engagiert für das Familienrecht

Zurück in Berlin nahm sie die Stelle als Assistentin in einer Rechtsanwaltskanzlei an. Frauen durften im kaiserlichen Preußen nicht als Juristen arbeiten. Das änderte sich in der Weimarer Republik. Mehr Frauen zogen in die Parlamente ein und 1922 setzten sie in überparteilicher Zusammenarbeit die Zulassung von Frauen als Rechtsanwältinnen und Richterinnen durch. Marie Munk legte die juristischen Staatsexamen ab und bekam 1924 endlich die Zulassung als Rechtsanwältin. Damit gehörte sie zu den ersten deutschen Juristinnen und war die erste weibliche Rechtsanwältin in Preußen.

Schon bald macht sie sich einen Namen im Familienrecht. Sie erarbeitet Reformvorschläge für das Ehegüterrecht sowie Änderungsvorschläge für das Scheidungs- und Eherecht sowie im Bereich des Rechts für Nichteheliche Paare. Ihre Vorschläge waren wegweisend – sie trat dafür ein, beim Scheidungsrecht auf die Schuldfrage zu verzichten und wollte das gemeinsame Sorgerecht einführen. Sie trat auch für die Zugewinngemeinschaft und die Selbstbestimmung der Frau über ihr Berufsleben und Vermögen ein. Im Jahr 1930 wurde sie zur Lands- und Amtsgerichtsrätin in Berlin ernannt. Aufgrund ihrer jüdischen Herkunft wurde sie 1933 entlassen. Zunächst ging sie in die USA und arbeitet dort mit schwer erziehbaren Mädchen. Bis zur ihrer Auswanderung im Jahr 1936 wohnte sie in Schmargendorf. Am Haus Auguste-Viktoria-Straße 64 erinnert eine Gedenktafel an ihren letzten Wohnsitz in Deutschland.

Nachdem sie Deutschland verlassen hatte, ließ sie sich endgültig in den Vereinigten Staaten nieder. Dort bestritt sie ihren Lebensunterhalt als Gastwissenschaftlerin und durch Vortragsreisen. Sie nahm 1943 die amerikanische Staatsbürgerschaft an und erlangte auch in den USA die Zulassung als Anwältin. Ab 1945 setzte sie sich in Wiedergutmachungsverfahren für Opfer der Nationalsozialisten ein.

Titelbild

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