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Entdeckungen im Heimatmuseum Zehlendorf

Erschienen in Gazette Zehlendorf November 2020
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Die Bürgermeisterkette
Die Bürgermeisterkette

Es lohnt sich, mehr als einmal hinzusehen. Manches, was vom Besucher wenig beachtet wird, hat eine reiche Geschichte. Als „Exponat des Monats“ stellen wir Besonderheiten aus der Dauerausstellung vor.

Das Heimatmuseum Zehlendorf im historischen Winkel an der Clayallee 355 hat zur Zeit sonntags und mittwochs von 11 bis 15 Uhr geöffnet. Es dürfen maximal 18 Personen gleichzeitig im Museum sein. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist obligatorisch.

Weitere Informationen unter: www.heimatmuseum-zehlendorf.de

Exponat des Monats: Die Bürgermeisterkette

In einer Vitrine im Eingangsbereich des Heimatmuseums wird die Bürgermeisterkette von Zehlendorf aufbewahrt. Nachdem die beiden Bezirke Zehlendorf und Steglitz am 1. Januar 2000 zur neuen Verwaltungseinheit Steglitz-Zehlendorf zusammengelegt wurden, liegt die Kette dort unter den Porträts aller Bezirksbürgermeister/in seit der Gründung Groß-Berlins im Jahr 1920.

Das Amtszeichen besteht aus ellipsenförmigen Kettengliedern, die auf eine Medaille mit einem Berliner Bären, der Inschrift Magistrat zu Berlin und aufgesetzter Mauerkrone zulaufen. Unterhalb der Medaille hängt eine größere mit der Inschrift Friedrich Wilhelm III – Gründer der Städteordnung MDCCCVIII und dessen Porträt. Die Rückseite der zweiten Medaille zeigt das Berliner Stadtwappen in der Form von 1839 und die Jahreszahl MDCCIX (1709), Gründungsjahr der preußischen Haupt- und Residenzstadt Berlin.

Die Zehlendorfer Amtskette hat eine wechselvolle deutsche Geschichte überstanden. Die Preußische Städteordnung, am 1. April 1809 in Berlin eingeführt, legte fest, dass die Mitglieder des Magistrats und die Stadtverordneten bei Ausübung ihres Amtes in schwarzer Amtskleidung erscheinen und Amtszeichen, bestehend aus Kette und Medaille, tragen sollen. Doch König und Magistrat zögerten die Verwirklichung der Amtszeichen immer wieder hinaus. Erst nach dem Tod Friedrich Wilhelm III. erfolgte endlich die Anfertigung und Ausgabe der Amtszeichen für kommunale Berliner Behörden. Als Zeitpunkt ist 1844/45 anzunehmen.

Im März 1921 erging ein Magistratsbeschluss, der die Einziehung aller Amtsketten und ihre Einlagerung im Roten Rathaus verfügte. 1934 beantragte der Berliner Magistrat, die Amtsketten, welche es für die verschiedenen Amtsträger in unterschiedlichen Ausführungen gab, wieder tragen zu dürfen. Der Oberbürgermeister wies 1936 die Bezirksbürgermeister an, dass je eine Amtskette gegen Quittung in Empfang genommen werden kann. Von den damals ausgereichten 20 Ketten sind derzeit noch 14 vorhanden.

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