Gazette Verbrauchermagazin

Vorkaufsrecht in Tempelhof-Schöneberg

Jahresbilanz 2020 – 477 Wohneinheiten geschützt

Erschienen in Gazette Schöneberg & Friedenau April 2021
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Auch im Jahr 2020 wurde jeder Verkauf eines Objektes in den acht Milieuschutzgebieten in Tempelhof-Schöneberg daraufhin geprüft, ob ein Vorkaufsrecht vorliegt und auszuüben ist. Für insgesamt 477 Wohneinheiten konnte der Schutz vor Verdrängung deutlich über das gesetzliche Maß hinaus verbessert werden.

Bezirksstadtrat Jörn Oltmann teilt mit: „Seit dem Jahr 2018 wird das Vorkaufsrecht in den inzwischen acht Milieuschutzgebieten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg konsequent zur Anwendung gebracht Es ist mein vorrangiges Ziel, Käufer_innen von Immobilien für den Erhalt sozial durchmischter Stadtquartiere in die Pflicht zu nehmen und Abwendungsvereinbarungen abzuschließen. Wo dies nicht gelingt, werden in Kooperation mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und anderen sozial verantwortungsbewussten Akteuren Vorkaufsrechte geprüft und gegebenenfalls ausgeübt. Es freut mich insbesondere, dass es auch unter den Bedingungen eines aus Infektionsschutzgründen eingeschränkten Dienstbetriebes möglich ist, diese wichtige Aufgabe uneingeschränkt fortzuführen.“

Den oftmals zu hörenden Vorwurf, das Vorkaufsrecht schaffe keinen neuen Wohnraum, lässt Bezirksstadtrat Jörn Oltmann nicht gelten: „Wer heute immer noch so argumentiert, hat die Realitäten in der Stadt und die Nöte der Mieter_innen mit mittleren und niedrigen Haushaltseinkommen nicht verstanden. Es ist auch sachlich nicht angemessen, Vorkaufsrecht und Neubau als Gegensätze darzustellen. Tatsache ist: Wir benötigen beide Instrumente, damit neuer preisgünstiger Wohnraum entsteht und nicht zugleich vorhandener preisgünstiger Wohnraum verloren geht. Ich lege deshalb großen Wert darauf, dass neben der konsequenten Anwendung des Milieuschutzrechts auch der Wohnungsneubau im Bezirk trotz der Corona-Pandemie energisch vorangetrieben wird. Dabei ist es mir wichtig, mit allen Akteuren – den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Genossenschaften, den privaten Investoren und den Menschen in den Kiezen – eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu pflegen. Dafür ist es aber auch notwendig, dass alle Beteiligten ihre Verantwortung für die Stadtgesellschaft erkennen und wahrnehmen.“

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