Gazette Verbrauchermagazin

Wildbienen – bedroht und unverzichtbar

Ausstellung im Rathaus Charlottenburg

Ein Freisteller der Wildbienenausstellung. Foto: BACW
Ein Freisteller der Wildbienenausstellung. Foto: BACW
Erschienen in Gazette Charlottenburg September 2021
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In der Rathausgalerie in der zweiten Etage des Rathauses Charlottenburg, Otto-Suhr-Allee 100, ist die Ausstellung „Wildbienen- Hoch bedroht und unverzichtbar“ zu sehen. Die Ausstellung beinhaltet zwei Module: „Lebensweise der Wildbienen“ und „Projektvorstellung: Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“. Die Inhalte der einzelnen Module sind anschaulich aufbereitet. Die handgefertigten 3D-Objekte bieten dabei einen besonderen Hingucker. Die Ausstellung wird durch ein übergroßes und detailgetreues Modell einer Rostroten Mauerbiene komplettiert.

Im Berliner Wildbienen-Projekt „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf“ wird beispielhaft gezeigt, wie öffentliche Grünflächen bestäuberfreundlich aufgewertet werden und so städtische Lebensräume für Wildbienen und andere Insektenarten entstehen können. Für sie legt die Deutsche Wildtier Stiftung (DEWIST) zusammen mit der Stadt Berlin artenreiche Blumenwiesen an, pflegt Flächen naturnah und schafft Nisthabitate. Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte haben im Jahr 2019 in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und DEWIST das Pilotprojekt gestartet.

Oliver Schruoffeneger: „Neben dem Klimawandel ist das Aussterben der Arten das zweite riesige politische Problem für das Überleben unserer Welt so wie wir sie kennen. Am Beispiel der Bestäuber ist dies besonders anschaulich darzustellen. Ohne Bestäuber kein Gemüse, kein Obst. Ich freue mich über die seit Jahren laufende Kooperation mit der Deutschen Wildtier Stiftung im gemeinsamen Bestäuberprojekt und hoffe, dass die Ausstellung auch von vielen Schülerinnen und Schülern besucht wird.“

Die Ausstellung kann bis 20. September 2021 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses besucht werden. Die Veranstaltung findet unter den aktuell gültigen Hygieneschutzverordnungen statt.

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