Erschienen in Dahlem & Grunewald Journal August/September 2022
Die geplante Strecke der Radschnellverbindung „Königsweg – Kronprinzessinnenweg“, die im Juni bei einer Informationsvorstellung präsentiert wurde, ist 13,8 Kilometer lang. Sie führt durch die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Charlottenburg-Wilmersdorf – vom Wannsee bis zur City West, zum Messegelände und in Richtung Radschnellverbindung „West-Route“. Am Auerbachtunnel wird die Trasse in zwei nördliche Abschnitte geteilt und bietet damit sichere Wegeführungen in Richtung Messegelände zur Weiterführung nach Spandau und in Richtung Halensee zum westlichen Ende des Kudamms.
Die Radschnellverbindung wird zu 46 Prozent auf Sonderwegen, abseits des Autoverkehrs, überwiegend im Grunewald geführt. Die Länge an Hauptverkehrsstraßen beträgt drei Kilometer, rund vier Kilometer der Strecke verlaufen auf Fahrradstraßen. Auf diesen gilt für Radfahrende Vorrang gegenüber dem motorisierten Verkehr, also auf den Anliegerstraßen in der Siedlung Eichkamp, in der Auerbachstraße, Trabener Straße, Fontanestraße und Bornstedter Straße. Im nördlichen Abschnitt führt die Trasse durch Wohngebiete, Richtung Westen geradlinig über die Eichkampstraße. Richtung Osten schließt die Trasse an das Radvorrangnetz an.
Besonders wichtig ist es, die Querungen für Fußgänger sicherer zu gestalten, die Sichtbeziehungen zwischen Rad-, Fuß- und Autoverkehr zu verbessern sowie Fahrradstraßen in diesen Wohngebieten einzurichten. Laut der Planung sollen etwa 330 Parkplätze wegfallen. Die Abwicklung des Busverkehrs am S-Bahnhof Grunewald sowie sichere Querungen für den Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein am Ort sollen in der Planung berücksichtigt und mit der BVG abgestimmt werden. Die Autobahn A100 wird auf Höhe des Kudamms auf einer Brücke überquert.
Größte Herausforderung bei der Planung dieser Trasse ist die Vereinbarkeit mit dem Umwelt- und Naturschutz. Der Grunewald ist vollständig als Landschaftsschutzgebiet und teilweise als Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die europarechtlichen Schutzvorschriften für die ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete und weitere Verordnungen wie die Wasserschutzgebietsverordnung zum Wasserwerk Beelitzhof sind zu berücksichtigen. Dazu gehören in der Planung umfassende Kartierungen, die Erarbeitung eines landschaftspflegerischen Begleitplans und weitere Umweltfachgutachten.
Weitere Informationen unter www.infravelo.de
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