Gazette Verbrauchermagazin

Denkmalschutz und seine Grenzen

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Steglitz-Zehlendorf diskutiert

Erschienen in Gazette Steglitz und Zehlendorf September 2019
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In Steglitz-Zehlendorf gibt es zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, die sich im privaten und öffentlichen Eigentum befinden. Der Umgang und insbesondere der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz gestaltet sich bei Neuplanungen von Gebieten, Sanierungen sowie An- und Umbauten für die Genehmigungsbehörden mitunter schwierig. Deshalb kommt es des Öfteren vor, dass das Thema Denkmalschutz anhand konkreter Projekte auch Gegenstand der Beratungen in der Bezirksverordnetenversammlung ist. Nachfolgend stellen die Fraktionen in der BVV ihren Standpunkt zu diesem Thema dar.

CDU-Fraktion

Denkmalschutz hat für die CDU-Fraktion einen hohen Stellenwert, es gilt unser kulturelles Erbe würdig zu bewahren, um uns dies Vorbild und Ansporn sein zu lassen. Wir sind allerdings pragmatisch genug, um diesen auch im Interesse der Benutzbarkeit leicht zu durchbrechen, und so einen dringend benötigten Handlauf zuzulassen, der es Älteren und Behinderten ermöglicht, die steile Treppe im Bhf. Wannsee zu bewältigen, was die Denkmalschutzbehörde abgelehnt hat.

Wir legen den Fokus beim Denkmalschutz nicht so sehr auf das dogmatische Erhalten alles Vorhandenen, denn Zweck des Denkmalschutzes ist es vor allem auch, den ästhetischen Reiz, den besondere Gebäude ausstrahlen, zu bewahren. Kunst, auch Baukunst, erschöpft sich nicht nur im Anregen von Denkprozessen oder irgendwie Erstellen umbauten Raums, sondern hat auch die Funktion, das seelische Bedürfnis des Menschen nach Ästhetik zu befriedigen. Sehr gut zeigt sich dies am von Seiten „moderner“ Architekten so sehr bekämpften Wiederaufbau des Stadtschlosses. Welch ein Armutszeugnis stellt die „moderne“ Fassade im Kontrast zur historischen ihnen auch aus.

Torsten Hippe

SPD-Fraktion

Es ist wichtig, historische Bauten für die Zukunft zu erhalten, damit zukünftige Generationen ein Bild davon bekommen, wie man zum Beispiel vor hundert Jahren gewohnt hat. Viele dieser Gebäude haben auch ihre ganz eigene Schönheit. Aber Gebäude dürfen nicht auf Kosten von Sicherheit und Teilhabe von Menschen konserviert werden. Die breite Treppe im S-Bahnhof Wannsee ist dafür ein gutes Beispiel.

Hier müsste dringend in der Mitte ein Geländer gebaut werden, damit gehbehinderte Menschen sich festhalten können und nicht stürzen. Dies wird aus Denkmalschutzgründen verwehrt. Auch der zweite Aufzug zum Gustav-Hartmann-Platz wird aus Denkmalschutzgründen nicht erlaubt. Es gibt Kirchen, die von Rollstuhlfahrern nicht selbständig betreten werden können. Aber aus Denkmalschutzgründen darf keine Rampe gebaut werden. Auch bei der Sanierung von Schulen gibt der Denkmalschutz oftmals Hürden auf, beispielsweise beim Einbau von Brandschutzvorrichtungen. Gebäude sind für die Nutzung von Menschen gebaut und haben keinen Selbstzweck. Hier muss es ein Umdenken geben. Barrierefreiheit und die Sicherheit von Menschen müssen vorrangig sein!

Juliana Kölsch

B‘90/Grünen-Fraktion

Gedenken ist ein wichtiger Faktor der Identitätsstiftung, aber auch der Lernfähigkeit einer Kommune aus ihrer Geschichte. Was Menschen als Denkmal konkret im Stadtraum greifen können, ist und bleibt gegenwärtig in ihrem Bewusstsein. In diesem Sinne ist es ein wichtiger demokratischer Prozess: was ist eines Denkmals wert? Was ist welche Form von Denkmal wert? Welche bestehenden Denkmale sind zu schützen, welche kritisch zu betrachten, welche zu bearbeiten oder gar zu entfernen? Haben Denkmale prinzipiell eine Ehrungsfunktion? Oder können sie auch Warnzeichen negativer Wertung sein?

Wir als grüne Fraktion sind hier der Meinung, dass es eines sorgfältigen, individuellen Prozesses jedes einzelnen Gedenkzusammenhanges bedarf, um zum angemessenen Gedenken zu kommen. Gedenken kann nicht „Fließbandarbeit“ sein, sondern auch der Prozess selbst stellt einen Teil lebendiger Erinnerungskultur dar. Dabei ist auch der Gesamtzusammenhang verschiedener Gedenkanlässe zu betrachten, um eine entsprechende Einordnung zu schaffen. Denkmale dürfen schließlich das aktuelle Leben nur angemessen „behindern“ und nicht zu einem Selbstzweck, einem Disneyland der Vergangenheit werden.

Carsten Berger

AfD-Fraktion

Wer schützt uns vor dem Denkmalschutz? Der Denkmalschutz sei dazu da, das Denkmal vor seinen Besitzern zu schützen, zitiert 2014 der Berliner Tagesspiegel einen Fachgutachter. Eine Auffassung, die dem Bürger Angst macht. Es stellt sich die Frage: Wer schützt uns vor dem Denkmalschutz? Jenseits zusammengesparten Verwaltungspersonals scheint der Erhalt des Erhaltenswerten zum Spielball der Politik geworden zu sein. Denn die lässt den Denkmalschutz gerne außer Acht, wenn es ihren Interessen dient – umgekehrt genauso. So geschehen vor einem Jahr in Spandau, als ein vom Abbruch bedrohtes Rayonhaus erst nach Bürgerprotesten unter Denkmalschutz gestellt wurde. Genau dieses Vorgehen der Politik führt zu Intransparenz und Vertrauensverlust. Gerade in Zeiten der Wohnungsknappheit brauchen Investoren Planungssicherheit. Ihr Anliegen, Gewinne zu erwirtschaften, ist völlig legitim. Der Erhalt unserer Architektur und damit Kultur steht dem dafür zu erbringenden Aufwand, den der Bauherr wirtschaftlich noch als vertretbar betrachtet, gegenüber. Diese widerstreitenden Interessen in Harmonie zu bringen, sollte Herausforderung des Denkmalschutzes sein.

Dieter Meckelein

FDP-Fraktion

Die Beachtung denkmalschutzrechtlicher Belange bei Bebauungsplanverfahren ist aktuell in Lichterfelde Süd (B-Plan Parks Range) allen Beteiligten vor Augen geführt worden. Belange des Denkmalschutzes haben dazu geführt, dass das B-Plan Verfahren für dieses neue Wohngebiet mit rund 2.500 Wohnungen sich verzögert. Im Extremfall kann es zu einer Stilllegung der Baustelle kommen. Initiativen vor Ort haben während des laufenden Verfahrens ins Bewusstsein gerückt, dass noch sichtbar ist, dass Teile des Geländes ein Kriegsgefangenenlager (Stalag IIID) war. Es ist richtig, die Gebäude, Hinweise auf das Lager und Spuren jetzt noch zu sichern, zu dokumentieren und auszuwerten, bevor sie unwiederbringlich verloren sind. Dies hat aber zügig zu erfolgen ebenso wie eine Klärung, welche Gebäude / Gebäudeteile am ursprünglichen oder an einem anderen Ort erhaltenswert sind. Das Ziel, bald notwendigen neuen Wohnraum an diesem Standort schaffen zu können, darf nach Ansicht der FDP dabei nicht aus den Augen verloren werden. In gleicher Weise dürfen Neubauvorhaben zu Lasten der Eigentümer sich nicht unnötig in die Länge ziehen.

Rolf Breidenbach

Linksfraktion

Hätte Richard Brademann, Architekt des S-Bahnhofs Wannsee, 1927 ein Geländer in die Mitte der großen Treppe gebaut, wenn er geahnt hätte, wie viele Menschen sich 2019 dort tummeln? Natürlich – weil auch damals Sicherheit wichtig war. Heute wird Denkmalschutz oft vor Barrierefreiheit gestellt und so das Pferd von hinten aufgezäumt.

Zweites Beispiel: Erhaltungssatzungen in Villenvierteln. Wir sind natürlich für die Berücksichtigung ästhetischer Aspekte. Aber in Zeiten von drastischer Wohnungsnot ganze Viertel vor jeder Veränderung zu schützen, um Immobilienpreise und die eigene Klientel zu schützen, finden wir falsch. Was rechtfertigt Villenschutz in einem Bezirk, der nicht Willens ist, Schutzgebiete für Mieter*innen auszuweisen?

Drittes Beispiel: Erinnerungskultur. In Lichterfelde Süd gibt es gewinnträchtiges Bauland. Zugleich befinden sich dort Überreste des größten Strafgefangenenlagers der Nazis in Berlin. Um erfahrbar zu machen, was damals war, die Erinnerung zu bewahren und unserer Verantwortung gerecht zu werden, muss – zur Not auch gegen die Interessen des Baulöwen Groth – dem Denkmalschutz Vorrang eingeräumt werden.

Hans-Walter Krause

Titelbild

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