Verbraucherrecht
Was sich im neuen Jahr ändert
12.12.2024: Vom einheitlichen Ladekabel bis zum Minderungsrecht im Mobilfunk: Rund um den Jahreswechsel treten eine ganze Reihe von Gesetzen und Regelungen in Kraft, die Verbraucherrechte stärken und auch der Umwelt zugutekommen sollen.
„Mit einem Wahlkampf sind wir noch nie in einen Jahreswechsel gegangen. Dazu kommen viele Krisen, Kriege und ungelöste Fragen rund um Wirtschaft und Umweltschutz. Das verunsichert die Menschen. Entsprechend stark sind die Verbraucherzentralen gefragt und bieten den Menschen Rat und Hilfe“, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Zusammenstellung wichtiger Änderungen gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern eine erste Orientierung, was im neuen Jahr auf sie zukommt.“
Echtzeitüberweisung und unabhängiger Girokontenvergleich
Wer möchte, kann bald Geld innerhalb von zehn Sekunden überweisen – unabhängig von Bank-Arbeitstagen. Denn am 9. Januar 2025 wird die sogenannte Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken und Sparkassen sind dann verpflichtet, Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Stunde zu empfangen und ab Oktober auch Überweisungen ihrer Kundschaft so zu ermöglichen, dass das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommt. Zudem wird es eine zentrale Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Vergleich von Girokonten und deren Konditionen und Kosten geben.
Minderungsrecht im Mobilfunk
Für das Festnetz zu Hause gibt es das schon, nun kommt auch das Minderungsrecht für Mobilfunktarife: Wenn der Internetanbieter nicht liefert, was vertraglich vereinbart wurde, haben Verbraucher das Recht, die Vertragskosten zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Wie für die WLAN-Verbindung wird die Bundesnetzagentur auch für den Mobilfunk konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool zur Verfügung stellen, voraussichtlich ab Frühjahr 2025.
EU vereinheitlicht Ladekabel und erweitert Batterie-Recycling
Das Ende des Kabelsalats bei kleinen Elektrogeräten ist absehbar: Ab Januar 2025 wird es nur noch einen Anschluss geben, nämlich USB-C. Damit werden etwa 11.000 Tonnen Elektroschrott vermieden, die sonst durch entsorgte oder ungenutzte Ladegeräte in der EU jährlich entstehen. Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass alle Hersteller ihre neuen Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbaren Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse und ab 2026 auch Laptops mit einem USB-C-Anschluss ausstatten müssen. Ab August 2025 soll es schrittweise einfacher werden, alte Batterien und Akkus (auch von E-Bikes und E-Scootern) in kommunalen Wertstoffhöfen zurückzugeben.
Die elektronische Patientenakte kommt, aber etwas später
Nach dem e-Rezept kommt die ePA: Die Pilotphase für die elektronische Patientenakte startet zum 15. Januar, die deutschlandweite Nutzung, eigentlich geplant für Anfang März 2025, wird sich voraussichtlich verzögern Gespeichert werden können verschiedene Informationen zu Erkrankungen, etwa Arztbriefe, Arzneimittel, Operationsbefunde, Krankenhaus-Entlassbriefe oder Röntgenbilder. Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv werden und bei der Krankenkasse widersprechen.
Was teurer wird und warum
Bei den Gaskosten muss sich eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden auf durchschnittlich 80 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozent. Hintergrund ist, dass die Netzentgelte steigen. Ab 2025 steigen auch die Stromumlagen, nämlich um ca. 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Ct/kWh brutto. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr wird es dadurch ca. 40 Euro pro Jahr teurer, für einen Einpersonenhaushalt um 20 Euro pro Jahr. Außerdem steigt der 2021 von der Bundesregierung eingeführte CO2-Preis zum Jahreswechsel von 45 Euro pro Tonne auf 55 Euro pro Tonne. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,8 Prozentpunkte und der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte. Dafür steigen ab Jahresbeginn aber auch die Leistungen der Pflegeversicherung, und zwar um 4,5 Prozent. So erhöhen sich beispielsweise das Pflegegeld, die Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag sowie die Beträge für Pflegehilfsmittel, Tages- oder Kurzzeitpflege oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.