Steuern & Finanzen
Mehr Netto vom Brutto
Lohnsteuerfreibetrag für 2025 nutzen
10.12.2024: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihr Nettoeinkommen im neuen Jahr durch die Beantragung eines Lohnsteuerfreibetrags steigern. Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. empfiehlt, frühzeitig einen Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen, um steuerliche Vorteile bereits ab Januar 2025 nutzen zu können.
Ein Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt Ausgaben, die sonst erst in der Steuererklärung geltend gemacht würden. Der Vorteil: Es wird monatlich weniger Lohnsteuer einbehalten, und das verfügbare Einkommen steigt unmittelbar. Besonders profitieren Berufstätige mit hohen berufsbedingten Kosten wie Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschalen, Fortbildungskosten oder doppelter Haushaltsführung. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben 600 Euro über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro liegen.
Auch private Ausgaben wie Kinderbetreuungskosten, Spenden oder außergewöhnliche Belastungen können berücksichtigt werden. Für Alleinerziehende empfiehlt sich zudem die Beantragung der Steuerklasse II, um den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr zu erhalten.
Wie beantragen Sie den Freibetrag?
Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung kann einfach online über das Elster-Portal (www.elster.de) gestellt werden. Wer den Antrag bis zum 31.01.2025 einreicht, profitiert direkt ab Jahresbeginn. Spätere Anträge wirken ab dem Folgemonat. Wichtig: Mit der Eintragung eines Freibetrags besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
Beatrice Leißering-Bänsch, Steuerberaterin