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Tempelhof-Schöneberg

Ablauf von Ruhezeiten auf den landeseigenen Friedhöfen

13.12.2024: Die gesetzliche Ruhezeit gemäß Paragraf 11 Friedhofsgesetz der nachstehend aufgeführten Grabstätten auf den landeseigenen Friedhöfen läuft am 31. Dezember 2024 ab:

Die Bekanntgabe gilt für folgende Friedhöfe:

Sämtliche Grabstätten, deren Ruhezeit schon früher erloschen ist, sind in die Bekanntgabe eingeschlossen. Mit Ablauf der Ruhezeit erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten, sofern keine Verlängerung erfolgte. Die Nutzung von Reihengrabstätten kann nicht verlängert werden.

Die Einebnung beginnt ab Februar 2025. im Fall einer Verlängerung gelten die aktuellen Vorschriften für neu zu errichtende oder neu zu gestaltende Grabmale und Grabausstattungen.

Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, ihre Rechte an Grabmalen oder sonstigen Grabausstattungen geltend zu machen. Die Aushändigung der Grabmale und Grabausstattungen ist unter Vorlage und Nachweis des Eigentumsrechtes vor Beginn der Abräumarbeiten schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen: Dienstgebäude: Großbeerenstraße 2-10, Haus 3, 12107 Berlin; Postanschrift: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, Friedhofsverwaltung, 10820 Berlin

Anschließend sind die Grabmale und Grabausstattungen bis zum 31. Januar 2025 zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, räumt die Friedhofsverwaltung ab Februar 2025 diese Gegenstände ab und verfügt über die Grabstellen anderweitig.

Nutzungsberechtigte können weitere Informationen telefonisch unter (030) 90277-7784 /-7785 /-7786 /-7787 oder per E-Mail an die Friedhofsverwaltung erfragen.

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