Auto & Mobiles
Saftiges Bußgeld für 0,22 km/h Überschreitung
Wenn es nach der Italienreise plötzlich teuer wird
28.02.2025: Ein deutscher Autofahrer staunte nicht schlecht, als er 9 Monate nach seiner Rückkehr aus Italien einen Bußgeldbescheid über 106 Euro erhielt. Der Grund: eine minimale Geschwindigkeitsüberschreitung von 0,22 km/h nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Fall wirft einige Fragen für deutsche Autofahrer auf: Müssen solche Bußgelder bezahlt werden? Wie lange dürfen italienische Behörden mit der Zustellung warten? Und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen? Die Antworten darauf verrät Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Briefe nicht ignorieren
Müssen Betroffene einen Bußgeldbescheid überhaupt ernst nehmen, wenn sie ihn erst 9 Monate nach dem vermeintlichen Verkehrsvergehen erhalten? Ja. Denn italienische Behörden haben 360 Tage nach Feststellung des Verstoßes Zeit, den Bescheid abzusenden. Solange das Datum des Poststempels innerhalb dieser Frist liegt, gilt die Zustellung als rechtmäßig. Die Anwältin ergänzt: „Italienische Verkehrsbehörden sowie die Polizei sind für die Ausstellung und Vollstreckung von Bußgeldern zuständig. Es ist aber grundsätzlich rechtlich zulässig, dass Inkassounternehmen im Auftrag dieser Behörden tätig werden. Betroffene sollten allerdings prüfen, ob das beauftragte Unternehmen legitim ist und ob zusätzlich erhobene Gebühren gerechtfertigt sind.“
Auffälligkeiten erkennen
Wie hoch Geldstrafen ausfallen, variiert stark. In Italien können sie je nach Verstoß zwischen 90 und über 3.000 Euro betragen. Doch 106 Euro für eine Überschreitung von nur 0,22 km/h? „Das erscheint unverhältnismäßig, weshalb sich eine juristische Überprüfung empfiehlt. Generell gilt: Wer einen Bußgeldbescheid aus Italien bekommt, sollte zunächst genau kontrollieren, ob dieser formal korrekt ist und der Vorwurf nachvollzogen werden kann. Wichtige Aspekte sind dabei insbesondere Angaben zur Tatzeit, zum Tatort, zum Fahrzeug und zu dem vorgeworfenen Verstoß“, erläutert Melanie Leier.
Bei Zweifel Einspruch erheben
Bekommen deutsche Autofahrer Bußgeldbescheide aus Italien, müssen sie sie prinzipiell bezahlen. Denn Geldbußen über 70 Euro können aufgrund eines EU-Abkommens auch in Deutschland vollstreckt werden, sofern italienische Behörden ein Vollstreckungsersuchen an die deutschen Behörden richten. „Wer nicht zahlt, riskiert beispielsweise Schwierigkeiten bei zukünftigen Reisen nach Italien, einschließlich möglicher Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort“, warnt die Anwältin für Verkehrsrecht. Möchten Betroffene gegen italienische Bußgeldbescheide Einspruch erheben, ist das ihr gutes Recht. „Dabei ist zu beachten, dass der Einspruch fristgerecht und bei der zuständigen Behörde oder einem italienischen Gericht eingereicht werden muss. Nähere Informationen hierzu sind im Bußgeldbescheid enthalten“, so Melanie Leier.