Reparatur-Bonus
Berliner Reparatur-Bonus verlängert
Förderprogramm für Elektrogeräte geht in die nächste Runde
20.03.2025: Der Berliner Reparatur-Bonus, ein Förderprogramm zur Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten aus Privathaushalten, wurde verlängert. Ziel ist es, die nachhaltige Nutzung von Geräten zu unterstützen und Ressourcen zu schonen. Neben der Reparatur von Haushaltsgeräten wird nun auch der Kauf von Ersatzteilen gefördert.
Verbraucher sollten bei der Auswahl eines Reparaturbetriebs auf ein vollständiges Impressum, transparente Angebote, schriftliche Verträge und positive Kundenbewertungen achten. Nach der Reparatur ist eine Rechnung mit Angabe der Umsatzsteuer-ID erforderlich, die nicht bar bezahlt werden darf. Der Zahlungsnachweis muss ein erkennbares Buchungsdatum aufweisen. Antragsteller, Rechnungsempfänger und Kontoinhaber müssen identisch sein. Barzahlungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, die Zahlungsmodalitäten vorab zu klären und auf eine korrekte Rechnungsstellung zu bestehen.
Selbst durchgeführte Reparaturen werden nicht gefördert, außer es handelt sich um Reparaturen in Repair-Cafés oder Reparatur-Initiativen. Diese ehrenamtlichen Treffen unterstützen Verbraucher bei der Reparatur defekter Gegenstände. Geeignete Betriebe und Cafés finden sich unter repami.de. Reparaturen in Betrieben, in denen der Antragsteller selbst arbeitet, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Antragsstellung ist ausschließlich online über die Website der IBB Business Team GmbH www.ibb-business-team.de/reparaturbonus/ möglich. Eine Liste der förderbaren Geräte ist dort ebenfalls verfügbar. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Berlin. Unternehmen, Vereine und Schulen sind ausgeschlossen. Die Reparatur muss nach dem Start des Programms am 18. Januar 2025 erfolgt sein. Die Rechnungssumme muss mindestens 75 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen, um einen Antrag stellen zu können. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten, bei Reparaturen in Repair-Cafés oder -Initiativen werden die Ersatzteile zu 100 Prozent gefördert, sofern der Rechnungsbetrag 25 Euro inklusive Umsatzsteuer übersteigt. Die maximale Fördersumme beträgt 200 Euro pro Person, und die Antragstellung ist nur einmal im gesamten Förderzeitraum möglich. Die Förderrichtlinie endet am 31.12.2025, sofern die Mittel nicht vorher erschöpft sind.