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Pflegebedürftig – was nun?

Digitaler Pflegeantrag für schnelle Unterstützung

24.03.2025: Viele Menschen sind im Laufe ihres Lebens auf Pflege angewiesen. Wer es nicht mehr schafft, seinen Alltag allein zu bewältigen, muss einen Pflegeantrag stellen, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Mittlerweile funktioniert das bei einigen Pflegekassen online. Welche Voraussetzungen für einen digitalen Pflegeantrag gelten und worauf bei der Erstellung zu achten ist, erklärt Dirk Görgen, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Vorteile des digitalen Pflegeantrags

Pflegebedürftigkeit kann plötzlich, etwa als Folge eines Herzinfarkts oder Unfalls, aber auch allmählich eintreten. Bevor Betroffene Unterstützung von ihrer Pflegekasse erhalten, müssen sie einen Pflegeantrag stellen. Bisher war hierfür ein Anruf, ein Brief, eine E-Mail oder ein Fax an die Krankenkasse nötig, die dem Versicherten anschließend ein Formular zum Ausfüllen zuschickte. Bei einigen Pflegekassen funktioniert das nun direkt online. Das führt dazu, dass Betroffene schneller Leistungen erhalten. Denn die Pflegekasse übernimmt diese erst ab dem Monat, in dem Pflegebedürftige den Antrag gestellt haben. Übrigens: Voraussetzung für einen Pflegeantrag – egal ob online oder analog – ist, dass Betroffene in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.

So klappt’s mit dem Ausfüllen

Ob die eigene Pflegekasse einen Onlineantrag anbietet, können Versicherte auf der Website prüfen. Im Antragsformular müssen sie dann zunächst persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer eingeben. Des Weiteren sind Informationen zu gewünschten Leistungen, etwa für häusliche Pflege durch Angehörige beziehungsweise einen ambulanten Pflegedienst oder für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung, nötig. Auch das Hochladen von bestimmten Dokumenten, etwa einer Vollmacht, einer Betreuungsurkunde oder eines Bescheides über bereits erhaltene, vergleichbare Pflegeleistungen, kann erforderlich sein. Erklärungen zu Begrifflichkeiten sowie Erläuterungen zu den geforderten Angaben finden Betroffene auf der Website der Verbraucherzentrale. Wer sich in der digitalen Welt unsicher fühlt, kann Angehörige, Bekannte oder Nachbarn um Hilfe bitten oder diese sogar dazu bevollmächtigen, die Antragstellung zu übernehmen.

Unterstützende Beratungsangebote

Um sich über mögliche Unterstützungs- und Pflegeleistungen zu informieren, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Beratung. Nach der Antragstellung teilt die Pflegekasse ihnen innerhalb von zwei Wochen mit, an wen sie sich hierfür wenden können. Meist handelt es sich dabei um einen internen Pflegeberater oder eine unabhängige Beratungsstelle. Zusätzlich stehen Betroffenen jederzeit zahlreiche weitere öffentliche Beratungsstellen zur Verfügung. Eine Übersicht der Beratungsangebote in der Nähe bietet die Website des Zentrums für Qualität in der Pflege. Für privat Versicherte ist die compass private pflegeberatung die richtige Anlaufstelle.

Drittanbieter für den digitalen Pflegeantrag

Wer im Internet nach dem Stichwort „digitaler Pflegeantrag“ sucht, stößt schnell auf Dienstleister, die diesen über eigene Online-Formulare ermöglichen. Antragsteller müssen dem Drittanbieter hierfür lediglich eine Vollmacht ausstellen. Meist ist dieser Service zwar kostenlos, doch wie es um den Datenschutz steht, ist häufig ungewiss. Um zu vermeiden, dass sensible persönliche Daten an ein externes Unternehmen gehen, empfiehlt es sich daher, den Antrag direkt bei der Pflegekasse zu stellen.

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