Steuern
Mehr Netto ohne Gehaltserhöhung
Steuerfreie Alternativen entlasten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
27.03.2025: In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten sind Unternehmen und Arbeitnehmer gleichermaßen auf der Suche nach Möglichkeiten, die finanzielle Belastung zu optimieren. Eine klassische Gehaltserhöhung führt oft dazu, dass bei Arbeitnehmern aufgrund von Steuern und Sozialabgaben nur ein Teil des Bruttobetrags ankommt. Steuerfreie oder steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen bieten hier eine attraktive Alternative, die beiden Seiten zugutekommt. „Arbeitgeber sollten die Alternativen zu einer Gehaltserhöhung kennen, um sowohl sich selbst als auch ihre Mitarbeitenden optimal finanziell zu entlasten“, so die Steuerberaterkammer Berlin.
Warum eine Alternative zur Gehaltserhöhung in Betracht ziehen?
Viele Arbeitgeber können oder wollen nicht immer eine klassische Gehaltserhöhung gewähren. Dabei spielen wirtschaftliche Rahmenbedingungen ebenso eine Rolle wie das unternehmensinterne Gehaltsgefüge. Hinzu kommt, dass eine direkte Gehaltserhöhung oft mit hohen Abgaben verbunden ist, wodurch nur ein geringer Betrag bei den Arbeitnehmern ankommt. Steuerfreie oder steuerlich begünstigte Arbeitgeberleistungen sind daher eine attraktive Möglichkeit, das Nettoeinkommen effektiv zu steigern, ohne die Kosten für Arbeitgeber übermäßig zu erhöhen.
Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung
Sachleistungen und Gutscheine: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro monatlich gewähren. Diese erfolgen meist in Form von Gutscheinen für das Tanken, den Einzelhandel oder Online-Shops.
Steuerfreie Zusatzleistungen: Viele Arbeitgeber überlassen ihren Mitarbeitenden Arbeitsmittel wie Smartphones, Tablets oder Laptops. Die Möglichkeit, diese auch privat zu nutzen, ist steuerfrei. Ebenso kann auch die Möglichkeit, E-Fahrzeuge im Betrieb aufzuladen, steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.
Firmenwagen oder Dienstrad: Die Bereitstellung eines Dienstwagens oder eines Firmenfahrrads ist eine attraktive Möglichkeit, Arbeitnehmer finanziell zu entlasten. Die private Nutzung eines Firmenwagens muss zwar als geldwerter Vorteil versteuert werden, jedoch können Arbeitgeber auch Tank- oder Wartungskosten übernehmen. Das Firmenfahrrad kann entweder im Wege einer Gehaltsumwandlung oder zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt werden.
Betriebliche Altersvorsorge: Zahlungen der Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeitenden sind bis zum Betrag von 3.864 Euro (2025) jährlich beitragsfrei in der Sozialversicherung. Für die Steuer gilt ein Freibetrag von 7.728 Euro (2025) jährlich. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung selbst einen Teil ihres Gehalts einbringen. Arbeitgeber sind in diesem Fall verpflichtet, einen Zuschuss von maximal 15 Prozent auf die umgewandelten Beträge zu leisten.
Zuschüsse für Kinderbetreuung: Arbeitgeber können steuerfreie Zuschüsse für die Kinderbetreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer leisten. Diese Unterstützung entlastet Familien und macht das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver.
Zuschüsse für Nahverkehr und Weiterbildung: Die Kostenübernahme für ein Jobticket oder Zuschüsse zur Bahncard können eine finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer bedeuten. Auch bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen oder Sprachkurse können durch Arbeitgeber steuerfrei gefördert werden.
Gesundheitsförderung: Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeitenden aufwenden, z. B. für bestimmte Sportkurse, Rückenschule oder zur Stressbewältigung und gesunden Ernährung.
Mehr Urlaub oder reduzierte Arbeitszeit: Eine beliebte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung sind auch die Erhöhung der Urlaubstage oder die Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei gleichbleibendem Gehalt.
Mitarbeiterbeteiligung: Unternehmen können sog. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gewähren. Neben dem finanziellen Vorteil für die Beschäftigten bietet dieses Instrument den Vorteil für die Unternehmen, neue Mitarbeitende zu gewinnen bzw. Mitarbeitende an das Unternehmen zu binden. Diese Beteiligungen sind in Höhe von 2.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Daneben werden unter bestimmten Voraussetzungen die geldwerten Vorteile auch aus größeren Vermögensbeteiligungen zunächst nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt dann erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Fazit
Steuerfreie oder pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen bieten eine attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung. Sie helfen, die Nettovergütung der Arbeitnehmer zu steigern und gleichzeitig die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber zu optimieren