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Steuererklärung

Einkommensteuererklärung 2024

Welche Belege sind nötig?

15.04.2025: Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2024 rückt näher. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen – einen Monat früher als im letzten Jahr. Der Termin gilt auch für Rentnerinnen und Rentner.

Braucht das Finanzamt überhaupt Belege?

„Seit 2017 gilt die so genannte Belegvorhaltepflicht, das bedeutet, es sind grundsätzlich keine Belege mehr nötig – es sei denn, das Finanzamt fordert ausdrücklich dazu auf. Ist in den Formularen oder Anleitungen ein Hinweis auf erforderliche Nachweise enthalten, sind die Belege zusammen mit der Steuererklärung einzureichen, um Nachfragen des Finanzamtes zu vermeiden“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohn-steuerhilfevereine e.V. (BVL).

Alle Nachweise für Aufwendungen 2024 auf den Tisch

Gut, wer im letzten Jahr fleißig Rechnungen gesammelt hat – sei es für den neuen Laptop im Homeoffice, den teuren Zahnersatz oder die Renovierungsarbeiten in der Wohnung und vieles mehr. Zahlreiche Aufwendungen lassen sich in der Steuererklärung berücksichtigen. Das lässt sich auch statistisch belegen: Von insgesamt 14,9 Millionen Steuerpflichtigen erhielten laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) im Jahr 2020 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine durchschnittliche Steuererstattung in Höhe von 1.063 Euro.

Belege für Nachfragen gut aufbewahren

Wofür sind Belege wichtig? Zwar genügt es, die Steuererklärung ohne Belege einzureichen. Dennoch müssen die Nachweise bis zum Ablauf der Einspruchsfrist aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann sie in besonderen Fällen anfordern. Das passiert häufig, wenn Steuerpflichtige zum ersten Mal hohe Kosten geltend machen.

In besonderen Fällen Belege sofort mitschicken

Generell verlangt das Finanzamt Nachweise, wenn zum ersten Mal ein Behinderten-Pauschbetrag beantragt wurde oder sich im Laufe des Jahres der Grad der Behinderung geändert hat. Das gilt genauso für den Pflege-Pauschbetrag, der ab dem Pflegegrad 2 Berücksichtigung findet. Um den Pauschbetrag von 600 Euro bis 1.800 Euro für die unentgeltliche Pflege eines Angehörigen zu erhalten, ist der Nachweis in Form eines Bescheides über die Einstufung des Pflegegrades nötig.

In Auslandsfällen benötigt das Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung die EU/EWR-Bescheinigung – das gilt beispielsweise, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt wird.

Wer im letzten Jahr freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder an ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt hat, um Rentenabschläge auszugleichen, sollte das auch belegen können. Die Sonderzahlung wird noch nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt – anders als die regulären Beiträge. Der Extrabeitrag muss in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Die Belege sollten gleich mitgeliefert werden. Insgesamt werden im Jahr 2024 bis zu 27.566 Euro / 55.130 Euro (Einzel- bzw. Zusammenveranlagung) für die Altersvorsorge als Sonderausgaben anerkannt.

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