Gazette Verbrauchermagazin
Versicherungen

Versicherungen nach der Eheschließung überprüfen

Doppelte Versicherungen vermeiden

24.04.2025: Für viele Paare ist die Eheschließung ein wichtiger Schritt im Leben. Dieser Anlass kann auch eine gute Gelegenheit sein, den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen und an die neue Lebenssituation anzupassen. Besonders in den Monaten mit vielen Hochzeiten, wie dem späten Frühling und Sommer, stellt sich für viele frisch Verheiratete die Frage, welche Versicherungen nun relevant sind oder angepasst werden sollten.

Einige Versicherungen enden oft mit der Heirat oder sogar schon früher

Betroffen sind häufig Personen, die bisher noch über die Eltern mitversichert waren, beispielsweise in der privaten Haftpflichtversicherung oder der Rechtsschutzversicherung. Diese Mitversicherung endet in der Regel spätestens mit der Eheschließung, manchmal aber auch schon, wenn eine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufgenommen wird. Wer bisher so versichert war, muss sich nun um eigenen Schutz kümmern.

Paare, die zusammenziehen oder bereits zusammenwohnen und heiraten, teilen sich in der Regel einen Haushalt. Hier ist es sinnvoll, bestehende separate Versicherungen zusammenzulegen. Das betrifft insbesondere die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung. Falls beide Partner bereits Verträge hatten, kann der ältere Vertrag oft übernommen werden. Bei der Hausratversicherung sollte geprüft werden, ob die Versicherungssumme und der Schutz an die neue, gemeinsame Wohnung und den gesamten Hausrat angepasst sind. Der neuere Vertrag kann meist problemlos gekündigt werden.

Familientarif

Andere Versicherungen sollten spätestens nach der Hochzeit auf einen Familientarif umgestellt werden, um den Ehepartner oder später auch Kinder mitzuversichern. Dazu gehören oft die Rechtsschutzversicherung und die Auslandsreisekrankenversicherung. Eine Umstellung auf einen Familientarif ist bei vielen Anbietern auch schon für unverheiratete Paare möglich, die zusammenleben.

Die Eheschließung kann bei bestimmten Versicherungen eine Möglichkeit bieten, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese sogenannte Nachversicherungsoption gibt es oft bei der privaten Pflegeversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Grundfähigkeitsversicherung. Dies kann relevant sein, da mit der Ehe oder Familiengründung oft der Bedarf an finanzieller Absicherung steigt.

Schließlich kann auch die Überlegung einer Risikolebensversicherung relevant werden. Diese dient dazu, den Hinterbliebenen, also dem Ehepartner oder anderen Angehörigen, im Todesfall finanzielle Sicherheit zu bieten. Besonders wichtig ist dies oft für Paare mit gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen, wie zum Beispiel einem Immobiliendarlehen. Manche Versicherer bieten für Ehepaare auch die Möglichkeit, beide Partner in einem gemeinsamen Vertrag abzusichern.

Eine Überprüfung der eigenen Versicherungssituation nach der Eheschließung kann helfen, Lücken im Schutz zu schließen und doppelte Absicherungen zu vermeiden.

© Gazette Verbrauchermagazin GmbH 2025